"Niemand will ein Endlager in Friesland/Wittmund"

Agnes Wittke
KV Friesland

Im Jahr 2017 wurde das Standortauswahlgesetz (StandAG) verabschiedet, das heißt ein Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die Arbeiten im Standortauswahlverfahren werden von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durchgeführt. Bis 2031 möchte man den bestmöglichen Standort für ein Endlager gefunden haben, wobei der Bau eines Endlagers ab dem Jahr 2050 geplant ist. Die Standortsuche erfolgt in drei Phasen. Da das Endlager in tiefen geologischen Formationen errichtet werden soll, wird in der ersten Phase die Verbreitung der potentiellen Wirtsgesteine anhand von vorliegenden geologischen Daten ermittelt. Zu den Wirtsgesteinen gehören Steinsalz, Ton- und Kristallingestein. Nach Anwendung von geologischen Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen sowie geowissenschaftlichen Abwägungen nach § 24 StandAG wurden insgesamt 90 Teilgebiete ausgewiesen. Bei diesen Standorten wird die BGE den Dialog vor Ort suchen, mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wird die BGE bei ihrer weiteren Arbeit mit einbinden.

In den Landkreisen Friesland und Wittmund befinden sich fünf Teilgebiete. Hierbei handelt es sich bei drei Teilgebieten um die Salzstöcke Arngast, Berdum-Jever und Wangerooge, die verbliebenen zwei Teilgebiete bilden großflächig verbreitete Tongesteine des Unteren Jura und des Alttertiärs. Der Landkreis Friesland hat die DEEP.KBB GmbH beauftragt, aus geologischer Sicht die Methodik bei der Ausweisung der Teilgebiete sowie die Bewertungsergebnisse auf Plausibilität zu untersuchen. Am 18. November 2021 wurde eine zusammenfassende Bewertung in einer öffentlichen Sitzung der Umweltausschüsse der Landkreise Friesland und Wittmund im Theater Am Dannhalm in Jever vorgestellt. Die Prüfung der DEEP.KBB erfolgte anhand verfügbarer Unterlagen, die mit den Vorgaben der StandAG abgeglichen wurden. Das heißt, es wurden bereits existierende Daten zugrundegelegt, wie zum Beispiel Daten, die bei früheren Tiefbohrungen gewonnen wurden. Neue Untersuchungen wurden für das Gutachten nicht durchgeführt.

Zusammenfassend können aus den vorliegenden Daten keine Lücken geschlossen werden, was wiederum bedeutet, dass auch keine Nichteignung festgestellt werden kann.

Strukturpolitische Gesichtspunkte sind bisher noch nicht in die Untersuchungen mit eingeflossen. Ob ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Einklang mit dem Naturerbeportal Wattenmeer steht und welche Auswirkungen es auf den Tourismus hat, wurde noch nicht berücksichtigt. Das soll in die nächsten beiden Phasen mit einfließen. Genauere Untersuchungen des Untergrunds, Tiefenbohrungen und geophysikalische Messungen, die in Phase zwei durchgeführt werden, können eine Einschränkung der Teilgebiete zur Folge haben, so dass diese möglicherweise zu klein werden.

Das Endlager ist zunächst nur für deutschen hochradioaktiven Abfall vorgesehen. Aufgrund der Schließung der Atomkraftwerke ist dieser endlich. Ob auch über die Landesgrenzen hinaus eingelagert wird, bleibt zunächst offen.

Während der Sitzung hat Herr Landrat Ambrosy noch einmal betont, dass niemand ein Endlager in Friesland/Wittmund will.

Interessierte finden das Gutachten hier.