Friesland soll sicherer Hafen werden

Agnes Wittke

Die Gruppe MMW/DIE LINKE. bittet den Kreistag Friesland in ihrem Antrag vom 25. April 2019 Friesland zu einem sicheren Hafen zu erklären und für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt von Geflüchteten entsprechende Maßnahmen zu treffen. Im Ausschuss Arbeit & Soziales am 25. Juni begründete die Kreistagsabgeordnete der Partei DIE LINKE., Agnes Wittke, den Antrag mit der Pflicht eines jeden Kapitäns, Schiffbrüchigen in Seenot Hilfe zu leisten. Diese kodifizierte Pflicht zählt zu den ältesten, noch geltenden Seerechtsabkommen und wurde auf der ersten diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel im September 1910 festgestellt und später in die internationalen Übereinkünfte über die Sicherheit auf See übernommen.

Darüber hinaus wies Frau Wittke auf das geltende Seevölkerrecht hin, nach dem die Geretteten innerhalb einer angemessenen Zeit an einen sicheren Ort zu bringen sind. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den nächstgelegenen sicheren Hafen, sondern um einen Ort, an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft und medizinische Grundversorgung gedeckt werden. In Libyen ist das nicht gewährleistet. Überlagert wird das Seevölkerrecht vom Refoulement-Verbot. Das ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, nach dem Flüchtlinge nicht dort an Land gebracht werden dürfen, wo ihnen Folter, politische oder anderweitig bedingte Verfolgung, Tod oder menschenunwürdige Behandlung oder die Rückführung in solche Staaten droht. Der Grundsatz ist in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention verankert. Auch die UN-Antifolterkonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Rückführung in diese Staaten. Zunächst muss der migrationsrechtliche Status einer Person festgestellt werden. Auch diese Anforderungen an einen sicheren Ort erfüllt Libyen nicht.

In Bezug auf den Vorwurf an die Seenotrettungsschiffe, libysche Hoheitsrechte zu verletzen, führte die Politikerin an, dass Libyen eine SAR-Zone, in dem der Staat das alleinige Recht zur Seenotrettung für sich beansprucht, selbst festgelegt hat. Da Italien sowie Malta die Seenotrettung eingestellt haben und Tunesien der SAR-Konvention nicht beigetreten ist, gab es keine Nachbarstaaten, mit denen Libyen diesbezüglich Absprachen hätte treffen können. Diese SAR-Zone ragt weit über die Territorialgewässer hinaus, das ist i.d.R. eine 12-Seemeilen-Zone, in internationales Gewässer hinein. Außerhalb der Territorialgewässer darf Libyen jedoch keine Hoheitsrechte ausüben und private Rettungsschiffe vertreiben. Selbst wenn die Seenotretter von internationalem Gewässer aus Schiffbrüchige in libyschen Gewässern entdecken, müssen sie sofort Hilfe leisten, sofern sich die libysche Küstenwache außer Reichweite befindet.

Obwohl die Seenotretter sich an die Pflicht zur Rettung aus Seenot und die Verbringung an einen sicheren Ort halten, werden sie zunehmend kriminalisiert und ihnen drohen u.a. wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung hohe Haft- und Geldstrafen. Die im Anschluss an die Ausführengen von Frau Wittke erfolgte Debatte machte deutlich, dass noch ein erhöhter Diskussionsbedarf besteht. In der Folge verwies die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt zur Beratung in die Fraktionen. Der Kreistag wird im September 2019 über den Antrag beraten.